Die Mehrzahl der Eltern wirft während der Schwangerschaft einen Blick in die Versicherungs-Unterlagen. Wenn nicht, holen frischgebackene Eltern dies nach der Geburt des Kindes nach. Sie machen eine Bestandsaufnahme über bestehende Policen und deren Absicherung. Die Kranken-Versicherung haben Eltern über den Nachwuchs in der Familie informiert.
Versicherungsschutz für junge Familien
Wichtig ist, die Familie im Falle des Todes des Ernährers finanziell abzusichern. Dabei hat die Familie verschiedene Möglichkeiten. Diese sind:
- Kapital- oder Fonds-Lebens-Versicherung,
- Lebens-Versicherung, deren eingezahlte Beträge auch als monatliche Rente verfügbar sind oder
- Risiko-Lebens-Versicherung.
Mit den Versicherungs-Summen sichern sie ihr Kind im Schadensfall ab. Als Faustregel für die Höhe der Versicherungs-Summe sehen Versicherer den drei- bis fünffachen Betrag des Jahreseinkommens.
In der Regel verfügt das Ehepaar bereits über eine private Haftpflicht- und Haushalts-Versicherung. Bei der privaten Haftpflicht reicht es aus, der Versicherungs-Gesellschaft die veränderten Familien-Verhältnisse mitzuteilen. In der Regel ändern Versicherungen den bestehenden Tarif der Haftpflicht-Versicherung in einen familientauglichen um.
Zurich Versicherung punktet mit PLUS-Beratung
Eltern legen, nicht nur wenn Sie kleine Kinder haben, viel Wert auf einen ausreichenden Schutz der Familie. Speziell natürlich auch in allen möglichen Versicherungsbelangen. Die Zurich Versicherung ist dabei als erste Anlaufstelle bei Mamas und Papas sehr beliebt. Kein Wunder! Denn die sogenannten PLUS-Beratung ist mehr als hilfreich. Werfen auch Sie einen Blick auf die Zurich Versicherung und deren jüngsten Spot mit dem Namen „Crazy Racer“:
Existenz der Familie sichern
Mit einer Lebens-Versicherung sichert der Ernährer seine Familie für den Fall seines Todes ab. Daneben brauchen sie eine Versicherung, die Leistungen erbringt, wenn der Familienvater aufgrund von Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Für eine derartige Absicherung gibt es die Berufsunfähigkeits-Versicherung. Diese eignet sich nicht nur für den Ernährer, sondern auch für den Ehepartner, der den Haushalt führt. Damit sichert sich die Familie für den Fall ab, wenn Hausfrau oder Hausmann nicht mehr in der Lage sind, ihrer Tätigkeit nachzukommen.
Speziell für das neugeborene Kind kommt der Abschluss einer Kinder-Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, die bei Nachfolgeschäden von Krankheiten und Unfällen in Leistung tritt, in Betracht. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, das Kind bei der bestehenden Unfall-Versicherung mitzuversichern. Damit sichern Eltern nur Schäden ab, die von einem Unfall herrühren. Für den Weg zum Kindergarten und zur Schule bietet die gesetzliche Unfall-Versicherung Schutz. Anders ist es, wenn sich Kinder beim Radfahren oder Spielen verletzen. In solchen Fällen greift die private Unfall-Versicherung. Für weitergehende Fragen stehen Versicherungs-Gesellschaften Eltern mit Rat und Tat zur Seite.
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